Was Angehörige über Arzt, Polizei und den weiteren Ablauf wissen sollten.
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Wann kommt
die Polizei bei einem Todesfall zu Hause?

Muss bei einem Todesfall zu Hause immer die Polizei kommen?

Ein Todesfall zu Hause wirft für Angehörige viele Fragen auf. Häufig ist zunächst unklar, wer verständigt werden muss: Arzt, Polizei oder Bestattungsinstitut? Nein, die Polizei muss nicht grundsätzlich gerufen werden. Zunächst stellt ein Arzt den Tod fest und führt die ärztliche Leichenschau durch.

Handelt es sich beispielsweise um einen erwarteten Tod nach längerer Krankheit und kann der Arzt einen natürlichen Tod feststellen, ist eine polizeiliche Untersuchung in der Regel nicht erforderlich. Anders ist die Situation, wenn die Todesart nicht eindeutig geklärt werden kann oder Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod bestehen. In diesen Fällen können Polizei und Staatsanwaltschaft in das weitere Verfahren einbezogen werden.

Wichtig: Besteht noch die Möglichkeit, dass die betroffene Person lebt oder ist die Situation medizinisch unklar, sollte unverzüglich der Notruf 112 gewählt werden.

Wann wird die Polizei bei einem Todesfall eingeschaltet?

Die Polizei wird eingeschaltet, wenn die Todesart nicht eindeutig festgestellt werden kann oder die Umstände des Todes näher geklärt werden müssen.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

die Todesart ungeklärt ist,

Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod bestehen,

ein Unfall oder eine Verletzung vorausgegangen sein könnte,

ein Suizid nicht ausgeschlossen werden kann,

Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung bestehen,

die Identität des Verstorbenen nicht zweifelsfrei feststeht,

oder die Auffindesituation weitere Fragen aufwirft.

Wird die Polizei bei einem Todesfall zu Hause eingeschaltet, bedeutet das nicht automatisch, dass ein Verbrechen vermutet wird. Häufig geht es zunächst darum, die Todesumstände eindeutig zu klären und einen geregelten Ablauf sicherzustellen.

Dass die Polizei eingeschaltet wird, bedeutet nicht automatisch, dass ein Verbrechen vermutet wird. Oft handelt es sich um einen vorgeschriebenen Ablauf, wenn die Todesart zunächst nicht eindeutig festgestellt werden kann.

Was bedeutet eine ungeklärte Todesart?

Bei der Leichenschau stellt der Arzt nicht nur den Tod fest. Er beurteilt auch, ob die Todesart natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt ist.

Natürlicher Tod

Von einem natürlichen Tod spricht man, wenn der Tod auf eine Erkrankung oder einen natürlichen inneren Vorgang zurückgeführt werden kann und keine Hinweise auf äußere Einwirkungen bestehen.

Nicht natürlicher Tod

Ein nicht natürlicher Tod liegt vor, wenn äußere Umstände eine Rolle gespielt haben können. Dazu gehören beispielsweise Unfälle, Verletzungen, Suizide oder andere äußere Einwirkungen.

Ungeklärte Todesart

Kann der Arzt bei der Leichenschau nicht sicher feststellen, ob ein natürlicher oder nicht natürlicher Tod vorliegt, bleibt die Todesart zunächst ungeklärt. Eine ungeklärte Todesart bedeutet nicht automatisch, dass ein Verdacht auf eine Straftat besteht. Die Umstände des Todes müssen in diesem Fall zunächst genauer geklärt werden.

Polizeiliches Verfahren

Was macht die Polizei bei einem Todesfall zu Hause?

Wird die Polizei nach einem Todesfall in der Wohnung oder im Haus eingeschaltet, geht es zunächst darum, die Situation zu dokumentieren und die Todesumstände zu klären. Je nach Fall kann die Polizei:
  • die Auffindesituation aufnehmen,
  • mit Angehörigen oder anderen anwesenden Personen sprechen,
  • Informationen zum gesundheitlichen Zustand des Verstorbenen erfassen,
  • mögliche äußere Einwirkungen prüfen,
  • persönliche Gegenstände und mögliche Hinweise dokumentieren,
  • bei Bedarf weitere Untersuchungen veranlassen,
  • und die weiteren Schritte mit der Staatsanwaltschaft abstimmen,
  • die Freigabe für die weitere Überführung klären.

Bedeutet das Erscheinen der Polizei automatisch einen Verdacht?

Nein. Für Angehörige kann es belastend sein, wenn nach einem Todesfall plötzlich die Polizei erscheint. Ein solcher Einsatz bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Angehörige oder andere Personen unter Verdacht stehen.

Kann ein Arzt die Todesart nicht eindeutig als natürlich feststellen, müssen die Umstände zunächst genauer geklärt werden. Die polizeiliche Beteiligung ist in solchen Fällen Teil des vorgeschriebenen Verfahrens.

Wann darf der Bestatter den Verstorbenen abholen?

Ist die Todesart geklärt und liegen die erforderlichen Unterlagen vor, kann das Bestattungsinstitut die Überführung und die weiteren Schritte übernehmen.

Sind dagegen Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, muss zunächst die entsprechende Freigabe des Verstorbenen abgewartet werden.

Erst danach kann der Bestatter die Überführung und die weiteren Bestattungsformalitäten übernehmen.

Was ist bei einem Todesfall zu Hause zuerst zu tun?

Bei einem erwarteten Todesfall zu Hause sollte zunächst ein Arzt verständigt werden, der den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt.

Ist unklar, ob die Person noch lebt oder könnte medizinische Hilfe erforderlich sein, wählen Sie sofort den Notruf 112.

Nach der ärztlichen Feststellung zeigt sich, ob weitere Behörden eingeschaltet werden müssen oder das Bestattungsinstitut die nächsten Schritte übernehmen kann.

FAQ zum Todesfall zu Hause

Nein. In der Regel wird zunächst ein Arzt verständigt, der den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Die Polizei wird vor allem dann eingeschaltet, wenn die Todesart ungeklärt ist oder Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod bestehen.
Wenn der Arzt keinen natürlichen Tod sicher feststellen kann oder die Umstände des Todes Fragen aufwerfen, kann die Polizei hinzugezogen werden. Das betrifft zum Beispiel ungeklärte Todesfälle, Unfälle oder Hinweise auf äußere Einwirkungen.
Eine ungeklärte Todesart bedeutet, dass bei der Leichenschau nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob der Tod natürlich oder nicht natürlich eingetreten ist. Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Straftat vermutet wird.
Wenn ein natürlicher Tod eindeutig festgestellt werden kann, ist eine polizeiliche Untersuchung in der Regel nicht erforderlich. Entscheidend sind jedoch immer die konkreten Umstände des Todesfalls.
Nicht immer. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, muss zunächst die Freigabe abgewartet werden. Erst danach kann das Bestattungsinstitut die Überführung übernehmen.
Bei einem erwarteten Todesfall zu Hause wird zunächst ein Arzt verständigt. Ist unklar, ob die Person noch lebt oder besteht eine akute medizinische Situation, sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden. Das Bestattungsinstitut wird anschließend hinzugezogen.

Wir unterstützen Sie im Todesfall

Kuhlmann Bestattungen in Hamburg unterstützt Sie bei den weiteren Schritten und übernimmt nach der Freigabe des Verstorbenen die Überführung sowie die erforderlichen Bestattungsformalitäten.