Welche Personen, Behörden und Stellen nach einem Todesfall informiert werden sollten.
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Benachrichtigungen im Todesfall: Wer informiert wen?

Wer muss nach einem Todesfall informiert werden?

Nach einem Todesfall müssen verschiedene Personen und Stellen benachrichtigt werden. Dabei ist nicht alles sofort zu erledigen.

Zunächst geht es darum, die engsten Angehörigen zu informieren und die formalen Schritte einzuleiten. Danach folgen Behörden, Versicherungen, Arbeitgeber, Banken und weitere Vertragspartner.

Wichtig ist: Es gibt keine einzige zentrale Stelle, die automatisch alle Beteiligten informiert. Einige Meldungen laufen über Behörden oder Einrichtungen, andere müssen Angehörige selbst veranlassen.

Wer informiert die Angehörigen über einen Todesfall?

Wer die Familie informiert, hängt davon ab, wo der Tod eingetreten ist.

Im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz werden die hinterlegten Kontaktpersonen in der Regel durch die jeweilige Einrichtung benachrichtigt.

Bei einem Todesfall zu Hause erfahren Angehörige meist unmittelbar selbst vom Tod oder werden durch andere Familienmitglieder informiert.

Wenn Polizei oder andere Behörden beteiligt sind, kann die Benachrichtigung enger Angehöriger auch über die zuständigen Stellen erfolgen.

Eine feste gesetzliche Reihenfolge dafür, welche Familienmitglieder zuerst persönlich informiert werden müssen, gibt es nicht. Praktisch ist es sinnvoll, zunächst den engsten Familienkreis zu benachrichtigen und anschließend weitere Verwandte und nahestehende Personen.

Wer meldet den Todesfall beim Standesamt?

Der Todesfall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Zuständig ist grundsätzlich das Standesamt des Sterbeortes.

In Hamburg muss die Anzeige spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen. Stirbt eine Person in einem Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder einer vergleichbaren Einrichtung, übernimmt die Einrichtung die Anzeige. Bei einem Todesfall außerhalb einer solchen Einrichtung kann die Meldung von einer anzeigepflichtigen Person oder durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen vorgenommen werden.

Nach der Beurkundung im Sterberegister kann das Standesamt die Sterbeurkunden ausstellen.

Welche Stellen müssen nach einem Todesfall benachrichtigt werden?

Welche Benachrichtigungen notwendig sind, hängt von der persönlichen Situation des Verstorbenen ab.

Typischerweise kommen folgende Stellen infrage:

Arbeitgeber

Kranken- und Pflegeversicherung

Rentenversicherung

private Versicherungen

Banken und Kreditinstitute

Vermieter

Energie- und Telekommunikationsanbieter

Vereine und Mitgliedschaften

Abonnements und sonstige Vertragspartner

gegebenenfalls Steuerberater oder andere berufliche Ansprechpartner

Nicht jede Stelle muss sofort informiert werden. Entscheidend ist zunächst, laufende Zahlungen, mögliche Ansprüche und Kündigungsfristen im Blick zu behalten.

Muss die Rentenversicherung informiert werden?

Bei einer gesetzlichen Rente erfolgt die Information über einen Sterbefall in Deutschland in der Regel automatisch über die Meldebehörden. Die Deutsche Rentenversicherung erhält entsprechende Sterbefallmeldungen über das Meldesystem.

Trotzdem können für Hinterbliebene weitere Schritte notwendig sein, etwa wenn Ansprüche auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente geprüft werden sollen.

Auch sollte das Konto des Verstorbenen nicht vorschnell geschlossen werden, solange noch Rentenzahlungen oder Rückbuchungen abgewickelt werden.

Welche Versicherungen müssen informiert werden?

Private Versicherungen werden nicht automatisch in jedem Fall über den Tod informiert.

Deshalb sollten bestehende Verträge geprüft werden. Besonders relevant können sein:

  • Lebensversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • private Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • private Kranken- oder Zusatzversicherung

Bei Lebens- oder Sterbegeldversicherungen kann eine Leistung im Todesfall vorgesehen sein. Solche Ansprüche sollten deshalb möglichst früh geprüft werden.

Welche Nachweise der Versicherer verlangt und welche Fristen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Muss die Krankenkasse über den Todesfall informiert werden?

Ob eine zusätzliche Mitteilung erforderlich ist, hängt von der Versicherungssituation ab.

Bei gesetzlich versicherten Rentnern und Arbeitnehmern können Informationen teilweise über andere Meldewege übermittelt werden. Trotzdem sollte geprüft werden, ob Mitgliedschaft, Pflegeversicherung oder zusätzliche Verträge vollständig beendet beziehungsweise angepasst wurden.

Besonders bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist eine direkte Nachricht an das Versicherungsunternehmen sinnvoll.

Wann sollte der Arbeitgeber informiert werden?

War die verstorbene Person noch berufstätig, sollte der Arbeitgeber zeitnah über den Todesfall informiert werden.

Dabei können noch verschiedene Punkte zu klären sein, zum Beispiel:

ausstehendes Gehalt

Urlaub oder Zeitguthaben

betriebliche Altersvorsorge

persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz

Dienstwagen, Schlüssel oder technische Geräte

Der Arbeitgeber kann außerdem weitere sozialversicherungsrechtliche Meldungen vornehmen.

Müssen Banken über den Todesfall informiert werden?

Banken sollten ebenfalls über einen Todesfall informiert werden. Wie Konten und Depots anschließend behandelt werden, hängt unter anderem davon ab, ob Vollmachten bestehen und wer über den Nachlass verfügen darf.

Wichtig ist deshalb, Konten nicht vorschnell aufzulösen.

Über ein Konto können noch:

laufende Rechnungen abgebucht werden,

Renten oder andere Zahlungen eingehen,

Rückerstattungen erfolgen,

Bestattungskosten bezahlt werden.

Welche Nachweise eine Bank für weitere Verfügungen verlangt, hängt vom Institut und von der jeweiligen Nachlasssituation ab.

Welche Verträge sollten überprüft werden?

Viele laufende Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod.

Daher sollte geprüft werden, welche Verträge weiterlaufen und welche gekündigt oder geändert werden müssen.

Dazu können gehören:

Mietvertrag

Strom und Gas

Telefon und Internet

Mobilfunkvertrag

Streaming- und Abonnementdienste

Zeitungen und Zeitschriften

Vereinsmitgliedschaften

Leasing- oder Finanzierungsverträge

digitale Dienste und Onlinekonten

Auch der digitale Nachlass sollte nicht vergessen werden. Verträge und digitale Konten können auf die Erben übergehen; deshalb ist es hilfreich, vorhandene Zugänge und Vertragsunterlagen systematisch zu erfassen.

Wer kann Benachrichtigungen übernehmen?

Nicht jede Mitteilung muss persönlich von Angehörigen erledigt werden.

Ein Bestattungsinstitut kann je nach vereinbartem Leistungsumfang verschiedene Formalitäten unterstützen oder übernehmen. Dazu gehört insbesondere häufig die Sterbefallanzeige beim Standesamt. Die Hamburger Standesämter weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bestattungsunternehmen Angehörige bei Verwaltungsangelegenheiten begleiten und die Sterbefallanzeige in der Regel übernehmen können.

Andere Benachrichtigungen – beispielsweise an Banken, Versicherungen oder private Vertragspartner – bleiben häufig Aufgabe der Angehörigen oder Erben.

Benachrichtigungen im Todesfall: eine sinnvolle Reihenfolge
Zuerst informieren

engste Angehörige

Arzt beziehungsweise zuständige medizinische Stelle

Bestattungsinstitut

gegebenenfalls Arbeitgeber

Danach klären

Standesamt beziehungsweise Sterbefallanzeige

Kranken- und Pflegeversicherung

Rentenangelegenheiten

Lebens- und Sterbegeldversicherungen

Banken

Anschließend prüfen

Vermieter

Energie und Telekommunikation

Versicherungsverträge

Mitgliedschaften

Abonnements

digitale Konten und sonstige Verträge

So lassen sich die notwendigen Benachrichtigungen Schritt für Schritt erledigen, ohne alles gleichzeitig bearbeiten zu müssen.

Kuhlmann Bestattungen unterstützt bei den ersten Formalitäten

Kuhlmann Bestattungen unterstützt Angehörige bei den ersten organisatorischen Schritten und übernimmt im vereinbarten Umfang notwendige Formalitäten rund um die Bestattung und Sterbefallanzeige.

FAQ zu Benachrichtigungen im Todesfall

Zunächst sollten die engsten Angehörigen sowie die medizinisch beziehungsweise organisatorisch notwendigen Stellen informiert werden. Danach können weitere Behörden, Versicherungen und Vertragspartner folgen.
Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder einer vergleichbaren Einrichtung meldet die Einrichtung den Sterbefall. In anderen Fällen kann die Anzeige durch eine anzeigepflichtige Person oder ein beauftragtes Bestattungsunternehmen erfolgen.
Die Deutsche Rentenversicherung erhält Sterbefallinformationen in Deutschland in der Regel automatisch über die Meldebehörden. Für mögliche Hinterbliebenenleistungen können dennoch eigene Anträge erforderlich sein.
Insbesondere Lebens-, Sterbegeld-, Unfall-, Kfz- und private Zusatzversicherungen sollten geprüft werden. Welche Mitteilungen erforderlich sind, hängt von den bestehenden Verträgen ab.
Die Bank sollte zeitnah informiert werden, das Konto sollte aber nicht vorschnell geschlossen werden. Es können noch Zahlungen eingehen oder notwendige Abbuchungen erfolgen.
Dafür gibt es keine zentrale Behörde. In der Regel übernimmt der engere Familienkreis die Benachrichtigung und verteilt die Aufgabe untereinander.